Lehrbuch für approbierte Bader

Lehrbuch für approbierte BaderApprobierte Bader - Das ist eine Berufsbezeichnung, mit der heute kaum noch jemand etwas anfangen kann. Selbst Wikipedia erwähnt nicht, dass diese gelernten Mediziner bis in die 1950iger Jahre in Deutschland aktiv waren. Um etwas über die Geschichte dieses Berufsstandes zu erfahren, ist das Lehrbuch für approbierte Bader von Dr. W. Schweisheimer ideal. Ich habe ein Exemplar aus dem Jahr 1931 von meinem Vater geerbt. Da es den Herausgeber, den Wirtschaftsbund der approbierten Bader in Bayern e.V. nicht mehr gibt, gehe ich davon aus, dass sich niemand daran stoßen wird, wenn ich hier Scans einstelle und die Geschichte des Baderstandes (Kapitel I.) auszugsweise veröffentliche. Der medizinische Teil ist sowieso zu großen Teilen überholt. Wer hätte beispielsweise gedacht, dass es mit “Zwangen” bereits im Mittelalter den Ansatz von Wellness gab.

Auszug im Wortlaut: >> Bader und Babiere haben schwierige Zeiten durchgemacht, ehe sie zu der allgemeingültigen Anerkennung gelangt sind. Nur mühsam brachten es im Mittelalter ehrsame Vertreter ihres Standes so weit, daß der Beruf als gleichwertig mit anderen Gewerben betrachtet wurde. Die alte Schrift des ehemalige fränkischen Bezirksarztes Dr. Hessner, unterrichtet uns über die Baderzunft im Mittelalter und die Verhältnisse, die damals bestanden.

Das Baden war darnach im 15. Jahrhundert allgemeine Volkssitte; sogar die Gerichtsherren gingen ins Bad, ehe sie Gericht hielten. Die Bader waren damals noch “unehrlich” nach den allgemein geltenden Begriffen. Dagegen erklärte Kaiser Wenzeslaus die Baderzunft für ehrlich, weil ihm eine Badmagd geholfen hatte, aus der Gefangenschaft zu entfliehen. Er verlieh der Baderzunft ein Zunftwappen: im goldenen Felde eine blaue verschlungene Binde, in deren Mitte ein grüner Papagei stand. Auch mit weißem Wachs zu siegeln wurde ihnen erlaubt. Diese Privilegien wurden allerdings zunächst nicht als rechtskräftig anerkannt, weil die Fürsten und Stände des Reiches die Verodnungen von Wenzeslaus nicht anerkannten.

Eine eigene Zunft bildeten die Bartscherer, wie aus einem Mainzer Buch von 1410 hervorgeht. Der Geldwert jener zeit war ganz anders als heute, das geht aus folgenden Verkaufsbriefe hervor: “Hainrich Bader, Bürger zu Pfaffenhofen, verkauft an Herzog Albrecht von Bayern seine Badestube zu Pfaffenhofen um 50 Münchner Pfennige.” Das war im Jahr 1428. Eine Verordnung über das Baderwesen in der Stadt Gerolzhofen vom Jahr 1445 sagt, daß nach altem Herkommen die Bader viermal die Woche Bäder bereit halten mussten. Die Bäder sollten Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag gemacht werden. Die Stadt Mainz gab ihren drei badern das Holz für die Bäder unentgeltlich, es hatte damals geringen Wert. In München soll schon 1420 eine Baderzunft bestanden haben.

In Würzburg wurde im Jahr 1468 eine Verleihung der Badstube unter der Bedingung vorgenommen, dass alle Samstage des ganzen Jahres ein Pfund Heller Würzburger Währung gezahlt werden sollte. Ferner musste die Badstube mit Garten und Zubehör in gutem Bau, sauber und reinlich gehalten werden; ebenso sollte ein Morgen Weingarten, der nur den Zehnt giebt, in gutem Bau gehalten werden. Würde diese Verpflichtungen nicht beachtet, so sei Strafe von den Geschworenen der Stadt zu erwarten. Der Verkauf der Badstube durfte nur an einen redlichen Bader geschehen, der in seinem Geschäft bewandert ist.

Es war damals Sitte, am Johannistage 24 Stunden im Bad zu verweilen; es galt als besonders wirksam gegen verschiedene Krankheiten. Diese Sitte wurde später als abergläubisch verboten. Die Baderzunft musste bei Feuersbrünsten mit ihren Wassergeräten zum Löschen erscheinen.

Im Jahr 1480 erschien in Bamberg eine Baderordnung. Es enthält folgende Vorschriften: weder Meister noch Knecht darf an einem Sonntag oder Feiertag jemanden zwahen oder schweren, es sei denn ein Fremder. Meister und Knecht sollan an Sonn- und Feiertagen vormittags mit Hosen herumgehen; wer aber diese nicht wohl leiden mag, darf sie nach der Predigt im Dome oder nachmittags ausziehen, muss aber einen langen Rock anlegen und nicht mit bloßen Beinen ohne Schuhe herumgehen. Es gab damals also Standeskleidungen, wie wir sie heute beispielsweise noch bei den Taxichaffeuren oder beim weißen Mantel derFriseure kennen. Jeder, der ein Bad nahm, sollte mindestens einen Heller, Vermögliche aber einen Pfennig geben. Wer zwei Pfennigeoder mehr gab, dem sollten von den Badern auf Verlangen auch noch ein oder zwei Schröpfköpfe gesetzt werden. Eheleute durften zusammen baden, auch ihre jungen Kinder mitbringen. Ausgeschlossen waren Sechswöchnerinnen und säugende Kinder. Der Gebrauch einer Wanne kostete 6 Pfennige.

Die Barbiere (Barbirer) bildeten, wie bereits erwähnt, eine von den Badern verschiedene Zunft. Die Barbiere besaßen wie alle anderen Handwerker das Bürgerrecht. …

Ein Beschluß des Reichstags zu Augsburg vom Jahr 1548 befreite Bader und Barbiere von den Härten der “Unehrlichkeit”. Über die Ordnung der Münchner Barbierzunft von 1529 berichtet Uttenthaler; über das Barbieren ist darin nichts gesagt, sie enthält in allen Abschnitten nur Bestimmungen für Wundärzte. Die Übernahme auch der chirurgischen Verrichtungen durch die Ärzte (die sich früher nicht damit befaßt hatten) entzog den Badern im 19. Jahrhundert zahlreiche Tätigkeiten. Die Baderordnung von 1843 bringt das bereits klar zum Ausdruck.

Der Gerauch des Badezubers war in jenen Zeiten zweideutig, weil auch die “Zauberinnen” darin zum Gefängnis gebracht wurden.

Hans Sachs hat die Beschäftigung der verschiedenen Stände beschrieben und dabei auch der Bader und Barbiere Erwähnung getan. Es spricht auch vom “Zwangen”. Es war das eine kräftige Waschung von Kopf und Haar. Das Vorder- und Hinterhaupt wurden erst reichlich gebadet, der ganze Kopf dann mit Kleie bestreut und tüchtig gerieben, dann auf beiden Seiten etwas unsanft gepackt und die Hände am Kopf fest gegeneinander gewunden; schließlich wird die Kleie mit allen Unreinheit vollends durch einen Kamm weggenommen.

Zum Zwangen wird ein eigener Tisch oder Stuhl mit zwei Antritten benützt. Auf dem Tisch steht eine Schüssel, über der senkrecht eine Gießkanne mit einem geöffneten Hahn hängt; hieruas läuft das Wasser über den Kopf des zu Zwangenden in die Schüssel. Der zu Zwangende kniet auf der anderen Seite der Stufe und legt sich mit halben Leib über die Schüssel, so daß das Wasser aus der Röhre der Gießkanne mitten auf seinen Kopf auffällt. Der Barbier steht auf der Seite, er hat den Kopf des zu Zwangenden mit der linken Hand bereits ergriffen, um mit der rechten bei herunterlaufenden Wasser die Zwangoperation anzufangen. Das Zwanggerüst mit den Stufen wird als Zwangstuhl bezeichnet.

Um das Ende des 16. Jahrhunderts kam der Besuch von Mineralbädern auf und man hört um diese Zeit viel von Badgeschenken. Wer in ein Bad reiste, was natürlich mit großen Kosten verbunden war, erhielt badunterstützungen und Badgeschenke. Ein Bader in Würzburg, der sich zu einer Badekur nach Wildbad begab, erhielt zwei Gulden Beisteuer. Auch sonst finden sich in den Stadtbüchern immer Bewilligungen zu Badgeschenken oder Badestipendien. Der besuch der auswärtigen Mineralbäder trug dazu bei, den Besuch der Badstuben sinken zu lassen.

In Ochsenfurt waren 1688 vier Meister Barbiere in einer Zunft vereint. Nach der vom Bischof ulius eingeführten Badeordnung kostete ein Bad für Erwachsene 4 alte Pfennige, für junge Leute über 12 Jahre 2, unter 12 Jahre 1 Pfennig. Wir, die wir die Inflationszeiten mitgemacht haben, werden nicht in den Fehler verfallen, das besonders billig zu finden, - im Vergleich etwa zu heute. Denn solchen Einnahmen für Bäder entsprachen auch nominell geringe Ausgaben, - und wenn man einen Posten mit der heutigen Zeit vergleichen würde, müßte man das auch mit dem anderen tun.

Schon damals war den Badern untersagt, innere Krankheiten zu behandeln. Ein Ochsenfurter Bader Sigmund Billing hatte sich aber viel Vertrauen bei der Krankenbehandlung erworben. Der Ochsenfurter Physikus brachte den Bader deshalb zur Anzeige, weil er in seine Zunft unbefugt eingreife. Billing wurde hieruaf gefangen gesetzt und mußte im Jahr 1616 auch eine Tortur erleiden, die Folterung, weil er im Verhöre nichts gestand.

Im 18. Jahrhundert kam das Verabreichen von Bädern durch Bader ab, da die damals überall bestehende Unreinlichkeit der Übertragung von Krankheiten, namentlich der Syphilis, Vorschub leistete. Als später der Wohlstand zunahm, stiegen auch die Preise des Holzes (das ursprünglich keinen Wert hatte), es konnte nunmehr von den Gemeinden den Badern auch nicht mehr umsonst gegeben werden.

In Bayern gab es 1928 insgesamt 1688 staatlich anerkannte Bader.<< (Ende Auszug)

Interessant sind noch die im Buch abgedruckten gesetzlichen Bestimmungen über die Bader, beispielsweise die Baderordnung vom 31. März 1899.

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Die Scans haben alle eine größe von ca. 100 kb und enthalten neben der bereits erwähnten Baderordnung auch die gesetzlichen Regelungen zur Ausbildung von Badern, die Gebührenordnung, relevante Paragraphen aus dem Reichsstrafgesetzbuch und Polizeigesetzbuch sowie Verordnungen zu “Bader als Zahntechniker” mit Stand von 1930.

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2 Kommentare zu “Lehrbuch für approbierte Bader”

#1 Kreft schreibt am 30.06.08 um 13:07

Sehr gut. Bader sind wieder in DGBL Deutsche Gesellschaft fuer Basisches Leben Approbiert Bader heute wieder.

#2 Robert schreibt am 14.12.08 um 00:12

Das Basische Baden, kann heute wieder unter besseren Hygienebedingungen durchgeführt werden.

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